Der E-Tretroller Metz Moover darf aufgrund einer Sondergenehmigung des Kraftfahrt‐Bundesamtes als erstes in Deutschland hergestelltes Elektro‐Kleinstfahrzeug auf Straßen und Radwegen gefahren werden. Der solide verbaute Elektro‐Tretroller erfüllt alle Anforderungen, die an Qualitäts‐E‐Bikes gestellt werden, sowie die StVZO §20.
zzgl. Überführungskosten
Für den Metz Moover besteht auch keine Helmpflicht. Du kannst mit 20km/h locker durch Stadt und Land rollern und die Freiheiten mit dem unkomplizierten Metz Moover genießen! Ein akkreditiertes Prüfinstitut testete den Metz Moover in Anlehnung an die Pedelec‐Norm DIN EN 15194 und befand ihn als ein ebenso sicheres und hochwertiges Fortbewegungsmittel wie ein Elektrofahrrad.
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